Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für sämtliche Verträge zwischen der TWWIM UG (haftungsbeschränkt), Stapperstr. 65, 52080 Aachen, Deutschland (nachfolgend "TWWIM"), und ihren Kunden über die Nutzung der SaaS-Plattform TWWIM AI.
(2) Das Angebot von TWWIM richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sind vom Vertragsschluss ausgeschlossen.
(3) Der Kunde versichert mit Vertragsabschluss, dass er den Vertrag in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit abschließt. TWWIM ist berechtigt, einen entsprechenden Nachweis (z.B. Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung, USt-IdNr.) anzufordern.
(4) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, TWWIM stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Dies gilt auch dann, wenn TWWIM in Kenntnis abweichender Bedingungen des Kunden die Leistung vorbehaltlos erbringt.
(5) Diese AGB gelten in ihrer jeweils aktuellen Fassung auch für künftige Verträge zwischen den Parteien, ohne dass es hierfür einer erneuten Einbeziehungsvereinbarung bedarf.
Vertragsgegenstand
(1) TWWIM stellt dem Kunden die SaaS-Plattform TWWIM AI im Rahmen des gebuchten Plans über das Internet zur Nutzung zur Verfügung. TWWIM AI ist ein dialog- und sprachgesteuerter KI-Assistent für Online-Shops, Websites und Anwendungen des Kunden. Besucher der Plattform des Kunden können per Sprach-, Text- oder Chat-Eingabe mit dem Assistenten interagieren; der Assistent beantwortet Fragen auf Basis der vom Kunden bereitgestellten Inhalte und führt Aktionen unmittelbar auf der jeweiligen Seite aus (z.B. Navigation, Filterung, Auswahl, Warenkorb-Aktionen, Formular-Befüllung).
(2) Der Vertrag über die Nutzung von TWWIM AI ist ein Vertrag eigener Art mit miet-, werk- und dienstvertraglichen Elementen. Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB nicht ausdrücklich auf einen bestimmten Vertragstyp Bezug nehmen, kommt eine analoge Anwendung gesetzlicher Vorschriften eines bestimmten Vertragstyps nur in Betracht, soweit sie der Eigenart des Vertrages und dem Parteiwillen entspricht.
(3) Die Einbindung von TWWIM AI in die Plattform des Kunden erfolgt wahlweise:
- a)
- über ein TWWIM-Plugin (z.B. für WordPress, WooCommerce, Shopify, JTL Shop),
- b)
- über ein generisches JavaScript-Snippet auf der Website des Kunden,
- c)
- über eine sonstige von TWWIM zur Verfügung gestellte Integrationsmethode.
(4) Der genaue Funktionsumfang sowie die enthaltenen Kontingente (insbesondere Anzahl der bearbeiteten Besucher-Anfragen, Anzahl der eingebundenen Websites, Anzahl der Wissens-Einträge) richten sich nach dem vom Kunden gebuchten Plan. Die zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Pläne sind einsehbar unter twwim.ai/pricing.
(5) TWWIM ist berechtigt, den Leistungsumfang weiterzuentwickeln, einzelne Funktionen hinzuzufügen, zu ändern oder zu ersetzen, soweit dies dem Kunden unter Berücksichtigung der Interessen von TWWIM zumutbar ist und der wesentliche Vertragszweck nicht beeinträchtigt wird. Wesentliche Funktionsänderungen, die für den Kunden nachteilig sind, werden dem Kunden mit einer Frist von mindestens 30 Tagen vor Wirksamwerden in Textform mitgeteilt; der Kunde ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag mit Wirkung zum Wirksamwerden der Änderung außerordentlich zu kündigen.
(6) Die Bereitstellung erfolgt am jeweiligen Übergabepunkt der von TWWIM betriebenen Server-Infrastruktur. Für die Internetverbindung zwischen dem Kunden bzw. dessen Endkunden und diesem Übergabepunkt ist TWWIM nicht verantwortlich.
Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Pläne auf twwim.ai stellt kein bindendes Angebot von TWWIM dar, sondern eine Aufforderung an den Kunden, seinerseits ein Angebot abzugeben.
(2) Der Kunde gibt sein Angebot durch die Registrierung auf twwim.ai und die Auswahl eines Plans ab. Vor Abschluss der Bestellung bestätigt der Kunde durch entsprechende Erklärung, dass er den Vertrag als Unternehmer im Sinne von § 14 BGB abschließt sowie die vorliegenden AGB, die Datenschutzerklärung und den Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) akzeptiert.
(3) Der Vertrag kommt zustande, sobald TWWIM die Registrierung des Kunden in Textform (per E-Mail) bestätigt oder den Dienst aktiv für den Kunden freischaltet.
(4) Bei kostenpflichtigen Plänen ist der Vertragsschluss zugleich verbunden mit der Verpflichtung des Kunden zur Zahlung der vereinbarten Vergütung. Die Bestellung wird durch Betätigung der entsprechend gekennzeichneten Schaltfläche zahlungspflichtig abgegeben.
(5) TWWIM behält sich vor, einen Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn Zweifel an der Unternehmereigenschaft des Kunden oder an dessen Bonität bestehen.
Preise und Zahlung
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung auf twwim.ai ausgewiesenen Preise.
(2) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit eine solche anfällt.
(3) Die Abrechnung erfolgt monatlich im Voraus, sofern nicht ausdrücklich eine andere Abrechnungsperiode (z.B. Jahresabrechnung) vereinbart wurde.
(4) Zulässige Zahlungsmethoden sind Kreditkarte und SEPA-Lastschrift über den Zahlungsdienstleister Stripe. Weitere Zahlungswege können auf Anfrage vereinbart werden.
(5) Mit der Bestellung erteilt der Kunde TWWIM eine wiederkehrende Zahlungsermächtigung für die jeweilige Abrechnungsperiode. Der Kunde stellt sicher, dass die hinterlegte Zahlungsmethode jederzeit über ausreichende Deckung verfügt.
(6) Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, so ist TWWIM berechtigt:
- a)
- Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB zu verlangen,
- b)
- eine Pauschale in Höhe von 40,00 Euro nach § 288 Abs. 5 BGB zu fordern,
- c)
- den Zugang des Kunden zur Plattform nach vorheriger Mahnung mit angemessener Nachfrist vorläufig zu sperren,
- d)
- bei fortdauerndem Verzug von mehr als 30 Tagen den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen.
(7) Der Kunde kann gegen Forderungen von TWWIM nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
(8) Preisanpassungen werden nicht in diesen AGB einseitig vorbehalten. Eine Anpassung der für den Kunden geltenden Preise erfolgt ausschließlich nach Maßgabe von § 13 dieser AGB (Änderungen der AGB) und steht dem Kunden insoweit ein Widerspruchs- und Sonderkündigungsrecht zu.
Laufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, mit der jeweils gebuchten Abrechnungsperiode als Mindestlaufzeit.
(2) Beide Parteien können den Vertrag mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode ordentlich kündigen.
(3) Kündigungen können in Textform per E-Mail an [email protected] oder über das Kundendashboard erfolgen.
(4) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für TWWIM liegt insbesondere vor, wenn:
- a)
- der Kunde mit einer Zahlung mehr als 30 Tage in Verzug ist,
- b)
- der Kunde wesentliche Vertragspflichten trotz Abmahnung verletzt,
- c)
- über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wird,
- d)
- der Kunde TWWIM AI in einer Weise einsetzt, die geeignet ist, TWWIM rechtlichen oder rufschädigenden Risiken auszusetzen.
(5) Nach Vertragsende ist TWWIM berechtigt, sämtliche kundenbezogenen Daten nach Ablauf einer Aufbewahrungsfrist von 30 Tagen unwiderruflich zu löschen, soweit gesetzliche Aufbewahrungspflichten dem nicht entgegenstehen. Der Kunde ist verpflichtet, vor Ablauf dieser Frist einen Export seiner Daten durchzuführen.
Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde betreibt die Plattform, in die TWWIM AI eingebunden wird, eigenverantwortlich. Insbesondere stellt er sicher, dass die Einbindung des Assistenten technisch korrekt erfolgt und seine Endkunden ordnungsgemäß über dessen Einsatz informiert werden.
(2) Der Kunde ist für die korrekte Installation des TWWIM-Plugins bzw. des JavaScript-Snippets auf seinen Websites, Online-Shops oder Anwendungen sowie für die fachgerechte Konfiguration verantwortlich.
(3) Der Kunde stellt sicher, dass er für die von ihm bereitgestellten Inhalte (Produktkataloge, Wissensdokumente, FAQ-Einträge, sonstige hochgeladene Dokumente) berechtigt ist und keine Rechte Dritter, insbesondere Urheber-, Marken-, Datenschutz- oder Persönlichkeitsrechte, verletzt werden.
(4) Der Kunde informiert die Besucher seiner Plattform gemäß Art. 13 DSGVO transparent über den Einsatz von TWWIM AI sowie über die damit verbundene Verarbeitung personenbezogener Daten. Eine Einwilligung der Besucher bleibt erforderlich, soweit sie sich aus geltendem Recht ergibt. TWWIM stellt hierfür Mustertexte als Hilfestellung bereit; diese ersetzen keine Rechtsberatung und entbinden den Kunden nicht von der eigenverantwortlichen Prüfung.
(5) Der Kunde ist verpflichtet, vor Verarbeitung personenbezogener Daten der Besucher seiner Plattform den von TWWIM angebotenen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO abzuschließen.
(6) Der Kunde verpflichtet sich, TWWIM AI nicht missbräuchlich zu verwenden. Insbesondere wird er TWWIM AI nicht einsetzen, um:
- a)
- rechtswidrige, persönlichkeitsrechtsverletzende oder gegen die guten Sitten verstoßende Inhalte zu verarbeiten oder zu verbreiten,
- b)
- Sicherheitsmaßnahmen von TWWIM zu umgehen,
- c)
- die technische Infrastruktur von TWWIM zu überlasten oder zu stören,
- d)
- automatisierte Anfragen in einer Weise zu generieren, die über den vertragsgemäßen Gebrauch hinausgeht.
(7) Der Kunde hat seine Zugangsdaten geheim zu halten und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Bei Verdacht auf Missbrauch ist TWWIM unverzüglich zu informieren.
(8) Der Kunde stellt TWWIM von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer schuldhaften Verletzung der vorgenannten Pflichten beruhen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.
Verfügbarkeit und Service Level
(1) TWWIM stellt die SaaS-Plattform mit einer Verfügbarkeit von mindestens 99,0 % im Jahresmittel zur Verfügung.
(2) Von der Verfügbarkeitsberechnung ausgenommen sind:
- a)
- geplante Wartungsarbeiten, die TWWIM mindestens 48 Stunden im Voraus per E-Mail oder über das Kundendashboard ankündigt; geplante Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Geschäftszeiten durchgeführt,
- b)
- Umstände außerhalb der Kontrolle von TWWIM, insbesondere höhere Gewalt, Ausfälle bei Vorlieferanten oder Infrastrukturanbietern (z.B. Hosting-Provider, Internet-Routing), staatliche Anordnungen, Streiks, Cyberangriffe,
- c)
- Beeinträchtigungen, die auf einer fehlerhaften Konfiguration durch den Kunden, dessen Eingreifen in die Software oder einer Verletzung der Kundenpflichten beruhen.
(3) Bei nachgewiesener Unterschreitung der vereinbarten Verfügbarkeit im jeweiligen Abrechnungsmonat hat der Kunde Anspruch auf eine Gutschrift auf die monatliche Vergütung wie folgt:
- a)
- Verfügbarkeit unter 99,0 % bis einschließlich 98,0 %: 5 % der monatlichen Nettovergütung,
- b)
- Verfügbarkeit unter 98,0 % bis einschließlich 95,0 %: 10 % der monatlichen Nettovergütung,
- c)
- Verfügbarkeit unter 95,0 %: 25 % der monatlichen Nettovergütung.
(4) Die Gutschrift nach Absatz 3 wird mit der nächsten Rechnung verrechnet oder, sofern keine weitere Rechnung folgt, dem Kunden erstattet. Voraussetzung für den Gutschriftsanspruch ist eine schriftliche Geltendmachung des Kunden innerhalb von 30 Tagen nach Ende des betroffenen Abrechnungsmonats.
(5) Eine Minderung des vertraglichen Entgelts nach mietrechtlichen Bestimmungen (insbesondere § 536 BGB) ist ausgeschlossen. Der Kunde behält die in Absatz 3 geregelten Erstattungsansprüche; weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben nach Maßgabe von § 9 dieser AGB unberührt.
Gewährleistung
(1) TWWIM gewährleistet, dass die SaaS-Plattform bei vertragsgemäßer Nutzung im Wesentlichen funktionsfähig ist und keine Mängel aufweist, die den vertraglich vereinbarten Gebrauch erheblich beeinträchtigen.
(2) Eine unerhebliche Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit, die den vertragsgemäßen Gebrauch nur unwesentlich einschränkt, begründet keine Mängelansprüche.
(3) Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel im Sinne mietrechtlicher Bestimmungen ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(4) Mängel sind TWWIM unverzüglich nach Entdeckung in Textform anzuzeigen und so genau wie möglich zu beschreiben (Reproduzierbarkeit, betroffene Funktion, Zeitpunkt, Auswirkungen).
(5) TWWIM ist berechtigt, Mängel nach eigener Wahl durch Beseitigung des Mangels oder Bereitstellung einer mangelfreien Version (Nacherfüllung) zu beheben. Schlägt die Nacherfüllung trotz angemessener Nachfrist endgültig fehl, kann der Kunde unter den gesetzlichen Voraussetzungen mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
(6) Ansprüche des Kunden wegen Mängeln verjähren in 12 Monaten ab Bereitstellung der mangelhaften Leistung. Die Verkürzung der Verjährungsfrist nach Satz 1 gilt nicht für:
- a)
- Ansprüche aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von TWWIM, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen,
- b)
- Ansprüche aufgrund der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- c)
- Ansprüche aufgrund der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten),
- d)
- Ansprüche aufgrund arglistig verschwiegener Mängel,
- e)
- Ansprüche, die unter eine von TWWIM ausdrücklich übernommene Garantie fallen,
- f)
- Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
Für diese Ansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
Haftung
(1) TWWIM haftet unbeschränkt:
- a)
- bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
- b)
- bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- c)
- nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes,
- d)
- im Umfang einer von TWWIM ausdrücklich übernommenen Garantie.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet TWWIM nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Die Haftung von TWWIM nach Absatz 2 ist der Höhe nach begrenzt auf die vom Kunden in den 12 Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis tatsächlich gezahlten Nettovergütungen.
(4) Eine weitergehende Haftung von TWWIM, insbesondere für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Datenverlust oder Ansprüche Dritter, ist ausgeschlossen, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.
(5) Für Datenverluste haftet TWWIM nur in Höhe desjenigen Aufwandes, der zur Wiederherstellung der Daten bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden notwendig gewesen wäre.
(6) TWWIM haftet nicht für Schäden, die darauf zurückzuführen sind, dass der Kunde seine Pflichten nach § 6 dieser AGB verletzt hat.
(7) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von TWWIM.
(8) Eine Haftung von TWWIM für Schäden, die aus dem Verhalten von TWWIM AI gegenüber Endkunden des Kunden resultieren (z.B. fehlerhafte Antworten, unzutreffende Produktempfehlungen, fehlerhafte Aktionen auf der Website), ist ausgeschlossen, soweit nicht eine der Konstellationen nach Absatz 1 vorliegt. Der Kunde betreibt TWWIM AI im Rahmen seines eigenen Geschäftsbetriebs eigenverantwortlich.
Geheimhaltung
(1) Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Vertragsdurchführung erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und nur für Zwecke der Vertragsdurchführung zu verwenden.
(2) Vertrauliche Informationen sind alle Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder aus den Umständen heraus als vertraulich erkennbar sind, insbesondere technische Daten, Geschäftsstrategien, Kundenlisten, Quellcode, Preiskalkulationen sowie alle Informationen, die als Geschäftsgeheimnis im Sinne von § 2 Nr. 1 GeschGehG anzusehen sind.
(3) Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen, die:
- a)
- zum Zeitpunkt der Mitteilung nachweislich bereits allgemein bekannt waren oder ohne Verschulden des Empfängers nachträglich allgemein bekannt geworden sind,
- b)
- dem Empfänger zum Zeitpunkt der Mitteilung nachweislich bereits bekannt waren,
- c)
- der Empfänger nachweislich rechtmäßig von einem Dritten ohne Geheimhaltungspflicht erhalten hat,
- d)
- der Empfänger nachweislich unabhängig und ohne Bezugnahme auf die Information der anderen Partei selbst entwickelt hat,
- e)
- aufgrund gesetzlicher, behördlicher oder gerichtlicher Anordnung offengelegt werden müssen.
(4) Die Geheimhaltungspflicht besteht für die Dauer des Vertrages und für einen Zeitraum von drei Jahren nach Vertragsende fort. Für Geschäftsgeheimnisse im Sinne des GeschGehG gilt keine zeitliche Begrenzung.
Datenschutz
(1) Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten beachten die Parteien die Bestimmungen der DSGVO, des BDSG und sonstiger einschlägiger Datenschutzvorschriften.
(2) Soweit TWWIM personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO ab. Der AVV ist Bestandteil des Vertrages und auf twwim.ai abrufbar.
(3) Soweit TWWIM personenbezogene Daten als eigenverantwortliche Stelle verarbeitet (z.B. Bestandsdaten des Kunden), gelten die Bestimmungen der Datenschutzerklärung von TWWIM, abrufbar auf twwim.ai.
Nutzungsrechte
(1) TWWIM räumt dem Kunden für die Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, die SaaS-Plattform TWWIM AI im Rahmen des gebuchten Plans zu nutzen.
(2) Sämtliche Rechte an der SaaS-Plattform TWWIM AI, einschließlich des Quellcodes, der Datenbankstrukturen, der eingesetzten KI-Modelle, der Algorithmen, der Dokumentation sowie aller damit verbundenen gewerblichen Schutzrechte, verbleiben ausschließlich bei TWWIM.
(3) Dem Kunden ist insbesondere untersagt:
- a)
- die Software zu dekompilieren, zurückzuentwickeln (Reverse Engineering) oder zu disassemblieren, soweit dies nicht durch zwingende gesetzliche Vorschriften (insbesondere § 69e UrhG) gestattet ist,
- b)
- die Software ganz oder teilweise zu kopieren, zu modifizieren oder davon abgeleitete Werke zu erstellen,
- c)
- die Software Dritten zur Nutzung zu überlassen, zu vermieten oder anderweitig zu verbreiten,
- d)
- Hinweise auf TWWIM, Urheberrechtsvermerke oder sonstige Schutzrechtshinweise zu entfernen oder zu verändern.
(4) Inhalte, die der Kunde im Rahmen der Nutzung von TWWIM AI bereitstellt (Produktkataloge, Wissensdokumente, Konfigurationen), bleiben Eigentum des Kunden. Der Kunde räumt TWWIM die zur Vertragsdurchführung erforderlichen Nutzungsrechte ein.
Änderungen der AGB und der Preise
(1) TWWIM ist berechtigt, diese AGB sowie die Preise der einzelnen Pläne mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit dies erforderlich ist, um:
- a)
- auf Änderungen der Rechtslage zu reagieren,
- b)
- höchstrichterliche Rechtsprechung umzusetzen,
- c)
- technische Weiterentwicklungen abzubilden,
- d)
- Regelungslücken zu schließen,
- e)
- das vertragliche Äquivalenzverhältnis bei nicht vorhersehbaren Änderungen der allgemeinen Kostenentwicklung (insbesondere Hosting-, Personal-, Lizenz-, Energie- oder Steuerkosten) wiederherzustellen.
(2) Änderungen, die wesentliche Vertragspflichten oder die Hauptleistungspflichten der Parteien (einschließlich der Höhe des Entgelts in nicht nur unerheblichem Umfang) betreffen, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden möglich.
(3) Sonstige Änderungen werden dem Kunden mindestens 30 Tage vor ihrem Wirksamwerden in Textform (per E-Mail) mitgeteilt. Die Mitteilung enthält einen ausdrücklichen Hinweis auf die Änderung und auf das Widerspruchsrecht des Kunden.
(4) Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb von 30 Tagen ab Zugang der Änderungsmitteilung in Textform, so gelten die geänderten Bedingungen als angenommen. Auf diese Rechtsfolge wird TWWIM den Kunden in der Änderungsmitteilung gesondert hinweisen.
(5) Widerspricht der Kunde der Änderung fristgerecht, ist TWWIM berechtigt, das Vertragsverhältnis mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode zu kündigen. Bis zur Wirksamkeit der Änderung oder bis zur Beendigung des Vertrages bleiben die bisherigen Bedingungen unverändert.
(6) Etwaige Kostensenkungen, die sich auf das Äquivalenzverhältnis nach Absatz 1 lit. e) auswirken, wird TWWIM in vergleichbarer Weise an den Kunden weitergeben.
Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Aachen. TWWIM ist daneben berechtigt, am Sitz des Kunden Klage zu erheben.
(3) Erfüllungsort für alle vertraglichen Verpflichtungen ist Aachen.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt eine wirksame und durchführbare Bestimmung, die dem von den Parteien wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.
(5) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieses Textformerfordernisses.
(6) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Der Vertrag, diese AGB, die Datenschutzerklärung und der Auftragsverarbeitungsvertrag bilden die gesamte Vereinbarung der Parteien.